UNTERSTÜTZEN SIE UNS: SPENDEN SIE!

Warum spenden?
Nur ein kleinerer Teil der benötigten finanziellen Mittel wird durch die staatliche Parteienfinanzierung bereitgestellt. Im Fall der CDU machen diese Gelder etwa ein Drittel der Einnahmen aus. Alle weiteren Einnahmen werden von unseren Mitgliedern und Freunden in Form von Beiträgen und auch Spenden aufgebracht. Spenden an politische Parteien sind ein Ausdruck lebendiger Demokratie und werden daher vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert.

Wofür spenden?
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die CDU in Hennef die treibende Kraft ist. Doch erfolgreiche Politik muss auch kommuniziert werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und anzusprechen. Nur so können die Menschen für die politische Begleitung der Lebensbereiche begeistert werden, nur so kann Politikverdrossenheit vermieden werden. Daher bitten wir um Ihre Spende, z.B.:

  • um über das Internet unsere Positionen zu verdeutlichen;
  • um durch regelmäßige Informationen - wie z.B. "Politik heute" - unsere Positionen zu vermitteln;
  • um Veranstaltungen auch zu übergeordneten Themen mit hochkarätigen Gästen organisieren zu können (siehe "Zu Gast in Hennef");
  • um Anzeigen in regionalen Zeitungen schalten zu können;
  • um allen daheim gebliebenen Bürgerinnen und Bürgern interessante Bildungsveranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms anbieten zu können;
  • um Wahlkämpfe und Wahlkampfmaterialien zu finanzieren, damit die CDU-Positionen auf Landes-, Bundes- und Europaebene in konkrete politische Ergebnisse umgesetzt werden können.

Wie spenden?
Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.

 

Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

 

CDU Stadtverband Hennef

IBAN: DE79370502990000206474

Kreissparkasse Köln

SWIFT-BIC: COKSDE33

 

Spende per Scheck
Möchten Sie uns einen Scheck zusenden, so adressieren Sie Ihren Brief bitte an unseren Schatzmeister:

 

CDU Stadtverband Hennef

z.Hd. Herrn Manfred Krause

Auf dem Beuel 15

53773 Hennef

 

Ihre Spende wird gemäß dem gültigen Parteiengesetz ordnungsgemäß verbucht. Über die Kreisgeschäftsstelle erhalten Sie eine Spendenquittung.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende und weitere Informationen
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich € 3.300,- steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich € 6.600,-.
    Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von € 1.650,-/3.300,- nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
    Weitere € 1.650,-/3.300,- werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
  • Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.

Weitere Informationen gemäß dem aktuellen Parteiengesetz
vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2004

  • Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Nordrhein-Westfalen oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr € 10.000,- übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.
  • Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall € 50.000,- übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
  • Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als € 1.000,- betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.

 

Diese Informationen sind womöglich nicht vollständig oder teilweise überholt. Schauen Sie daher noch einmal auf die Webseite des Deutschen Bundestages. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz auf aktuellem Stand.

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